Rechtsprechung
   BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 59.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,676
BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 59.84 (https://dejure.org/1984,676)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1984 - 6 C 59.84 (https://dejure.org/1984,676)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1984 - 6 C 59.84 (https://dejure.org/1984,676)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,676) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung - Aufklärungspflicht - Kriegsdienstverweigerung - Anerkennung - Gewissensgründe - Anhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 70, 222
  • NVwZ 1985, 195
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.05.1984 - 6 B 40.84

    Kriegsdienstverweigerung - Neuordnungsgesetz - Anwendbarkeit - Alt-Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 59.84
    Während insoweit die angefochtene Entscheidung mit dem später ergangenen Beschluß des Senats vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - (NVwZ 1984, 447 = DVBl. 1984, 727 = DÖV 1984, 676) übereinstimmt, kann dem Verwaltungsgericht aus den in jenem Beschluß genannten Gründen nicht gefolgt werden, soweit es unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 1978 (BVerfGE 48, 127) Zweifel daran äußert, ob die in § 14 Abs. 1 Satz 1 KDVG gebrauchte Formulierung, wonach ein Antragsteller als Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen ist, wenn zur Überzeugung des Ausschusses "hinreichend sicher angenommen werden kann", daß die Verweigerung auf einer durch Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG geschützten Gewissensentscheidung beruht, mit dem nach altem Recht zu beachtenden Prüfungsmaßstab identisch ist.

    Begründet ist auch die Rüge der Revision, das Verwaltungsgericht hätte gemäß § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO nicht nur angeben müssen, woraus es die Annahme herleitete, der Kläger habe eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen, sondern es hätte auch die Gründe angeben müssen, weshalb es unter Berücksichtigung der Entscheidungen der Verwaltungsgremien seine Überzeugung aus dem Inhalt der vorliegenden Akten habe gewinnen können und deshalb eine persönliche Anhörung gemäß § 14 Abs. 2 KDVG für entbehrlich gehalten habe (vgl. dazu den erwähnten Beschluß des Senats am 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - sowie das Urteil vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - <BVerwGE 61, 365>).

    Das Verwaltungsgericht wird nunmehr unter Berücksichtigung der in dem Beschluß des Senats vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - dargestellten Grundsätze den Sachverhalt so zu erforschen haben, daß es sich eine hinreichend sichere Überzeugung im Sinne des § 14 Abs. 1 KDVG bilden kann.

  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 59.84
    Während insoweit die angefochtene Entscheidung mit dem später ergangenen Beschluß des Senats vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - (NVwZ 1984, 447 = DVBl. 1984, 727 = DÖV 1984, 676) übereinstimmt, kann dem Verwaltungsgericht aus den in jenem Beschluß genannten Gründen nicht gefolgt werden, soweit es unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 1978 (BVerfGE 48, 127) Zweifel daran äußert, ob die in § 14 Abs. 1 Satz 1 KDVG gebrauchte Formulierung, wonach ein Antragsteller als Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen ist, wenn zur Überzeugung des Ausschusses "hinreichend sicher angenommen werden kann", daß die Verweigerung auf einer durch Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG geschützten Gewissensentscheidung beruht, mit dem nach altem Recht zu beachtenden Prüfungsmaßstab identisch ist.

    Der Gesetzgeber hat vielmehr dadurch, daß er die vom Bundesverfassungsgericht (vgl. insbesondere BVerfGE 48, 127, Leitsatz 7, und S. 168) verwendete Formulierung wörtlich übernommen hat, zum Ausdruck gebracht, daß dieser Maßstab des Bundesverfassungsgerichts unverändert für das neue Recht der Kriegsdienstverweigerung gelten soll.

  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 59.84
    Unabhängig davon, ob die Prüfungskammer das Ausbleiben des Klägers in der Verhandlung vom 2. September 1982 mit Recht als unentschuldigt behandelt hat, war damit jedenfalls eine Möglichkeit entfallen, durch Vernehmung des Klägers die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Entscheidung über sein Begehren maßgeblichen konkreten Umstände (vgl. insbesondere BVerwGE 55, 217) aufzuklären.
  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 159.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung im Einzelfall -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 59.84
    Begründet ist auch die Rüge der Revision, das Verwaltungsgericht hätte gemäß § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO nicht nur angeben müssen, woraus es die Annahme herleitete, der Kläger habe eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen, sondern es hätte auch die Gründe angeben müssen, weshalb es unter Berücksichtigung der Entscheidungen der Verwaltungsgremien seine Überzeugung aus dem Inhalt der vorliegenden Akten habe gewinnen können und deshalb eine persönliche Anhörung gemäß § 14 Abs. 2 KDVG für entbehrlich gehalten habe (vgl. dazu den erwähnten Beschluß des Senats am 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - sowie das Urteil vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - <BVerwGE 61, 365>).
  • BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 183.80

    Gewissensentscheidung - Kriegsdienst mit der Waffe - Verwaltungsgerichtliches

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 59.84
    Jedenfalls nach dem jetzigen Sachstand wird sich hierfür die förmliche Vernehmung des Klägers als Partei als geeignetes Beweismittel im Sinne des Urteils vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 183.80 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 122) aufdrängen.
  • BVerwG, 19.09.1984 - 6 B 172.84

    Kriegsdienstverweigerung - Entschädigung - Begründungsanforderungen - Anhörung -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 59.84
    Anders liegt es etwa dann, wenn - wie in dem vom Senat mit Beschluß vom 19. September 1984 - BVerwG 6 B 172.84 - entschiedenen Fall - der Antragsteller nicht nur vor dem Prüfungsausschuß und der Prüfungskammer ausführliche Angaben zu seinem Schicksal und den Gründen seiner Gewissensentscheidung gemacht, sondern auch noch im gerichtlichen Verfahren umfangreiche zusätzliche und aktuelle Erklärungen abgegeben hat, an deren Richtigkeit das Verwaltungsgericht zu zweifeln keinen Anlaß gesehen hat; in einem derartigen Falle kann die nach § 14 Abs. 1 KDVG gebotene Überzeugungsbildung jedenfalls dann ohne förmliche Vernehmung des Antragstellers und sogar ohne seine formlose Anhörung möglich sein, wenn weder das Verhalten des Antragstellers selbst noch die Ausführungen des Sitzungsvertreters der Beklagten Anlaß zu Zweifeln an der Richtigkeit und Überzeugungskraft der Angaben des Antragstellers gegeben haben.
  • BVerwG, 13.01.2021 - 2 B 21.20

    Ausnahme von der Begründung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung

    Eine Überzeugungsbildung ohne ausreichende Erforschung des Sachverhalts stellt eine Verletzung der Aufklärungspflicht dar (BVerwG, Urteile vom 24. Oktober 1984 - 6 C 59.84 - BVerwGE 70, 222 und vom 11. April 1989 - 9 C 63.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 208 S. 28).
  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 91.89

    Sachaufklärungspflicht des Tatsachengerichts - Gefahrenprognose bei

    Die Bildung der dafür notwendigen richterlichen Überzeugung nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine ausreichende Erforschung des Sachverhalts voraus (vgl. Urteile vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 59.84 - BVerwGE 70, 222 [BVerwG 24.10.1984 - 6 C 59/84] und vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 63.87 -).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 6.85

    Merkmale des "Einfügens" eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in einen

    Dabei müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß das Gericht anhand des Maßstabs seiner Rechtsauffassung den ermittelten Tatsachenstoff wertend gesichtet und in welchen konkreten Bezug es ihn zu den angewendeten Rechtsnormen gesetzt hat, so daß seine Entscheidungsfindung insbesondere auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar ist (BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1984 - BVerwG 6 C 143.81 - (Buchholz 310 § 108 Nr. 143); ebenso Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 59.84 - (BVerwGE 70, 222 (227))).
  • BVerwG, 08.07.1988 - 6 C 50.86

    Kriegsdienstverweigerung - Aktenlageentscheidung - Mündliche Verhandlung -

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 59.84 - (BVerwGE 70, 222 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 5 = NVwZ 1985, 195) ausgeführt, daß das Verwaltungsgericht seine Aufklärungspflicht, § 86 Abs. 1 VwGO, verletzt, wenn es einen Kläger nach § 14 Abs. 3 KDVG, der auch auf gerichtliche Entscheidungen in sog. "Alt-Verfahren" - wie es hier vorliegt - anzuwenden ist, als Kriegsdienstverweigerer anerkennt, obwohl ihm als Grundlage für die Bildung seiner nach § 14 Abs. 1 KDVG erforderlichen Überzeugung davon, daß die Kriegsdienstverweigerung des Klägers auf einer durch Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG geschützten Gewissensentscheidung beruht, ausschließlich das längere Zelt zurückliegende schriftliche und mündliche Vorbringen des Klägers vor dem Prüfungsausschuß und der Kammer für Kriegsdienstverweigerung vorliegt.

    Anders liegt es dann, wenn - wie in dem vom Verwaltungsgericht angeführten, vom Senat mit Beschluß vom 19. September 1984 - BVerwG 6 B 172/84 - (Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 3 = NVwZ 4984, 798) entschiedenen Fall - der Antragsteller nicht nur vor dem Prüfungsausschuß und der Prüfungskammer ausführliche Angaben zu seinem Lebenslauf und den Gründen für seine Gewissensentscheidung gemacht hat, sondern auch im gerichtlichen Verfahren kurz vor der mündlichen Verhandlung sein Vorbringen aus dem Verwaltungsverfahren nochmals in einem umfangreichen Schreiben zusammengefaßt, ergänzt und aktualisiert hat; in einem derartigen Fall kann die nach § 14 Abs. 1 KDVG gebotene Überzeugungsbildung jedenfalls dann ohne förmliche Vernehmung des Klägers als Partei möglich sein, wenn weder das Verhalten noch das Vorbringen des Klägers Anlaß zu Zweifeln an der Ernsthaftigkeit der geltend gemachten Gewissensentscheidung geben; sogar eine formlose Anhörung des Klägers ist in einem solchen Fall dann entbehrlich, wenn der dem Gericht für die Bildung seiner nach § 14 Abs. 1 KDVG erforderlichen Überzeugung vorliegende Akteninhalt nicht ergänzungs- oder erläuterungsbedürftig ist (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 59.84 - ; vgl. auch Beschluß vom 14. Mai 1905 - BVerwG 6 B 164.84 - ).

    Das Verwaltungsgericht wird nunmehr unter Berücksichtigung der vom Senat in seinen Beschlüssen vom 25. Mai 1904 - BVerwG 6 B 40.84 - (Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 1 = NVwZ 1984, 447) und vom 19. September 1984 - BVerwG 6 B 172.84 - (a.a.O.) sowie in seinem Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 59.84 - (a.a.O.) niedergelegten Grundsätze den Sachverhalt so zu erforschen haben, daß es sich die hinreichend sichere Überzeugung gemäß § 14 Abs. 1 KDVG davon bilden kann, daß der Kläger zum maßgebenden Zeitpunkt der erneuten mündlichen Verhandlung die von ihm geltend gemachte Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen hat.

  • BVerwG, 31.07.1986 - 6 CB 10.85

    Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs bei einer Klageabweisung in Abwesenheit

    Aber auch die mit der Beschwerde gerügte Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) des angefochtenen Urteils von den Entscheidungen des beschließenden Senats vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - (a.a.O.) und vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 59.84 - (BVerwG 70, 222 mit weiteren Nachweisen) liegt nicht vor.

    Diese Frage ist auch nach der Neuordnung des KDVG und in Ansehung der mit der Beschwerde angeführten Entscheidungen des BVerwG vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - (a.a.O.) und vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 59.84 - (a.a.O.), von denen die Entscheidung der Vorinstanz abgewichen sein soll, nicht anders zu beantworten; denn für Wehrpflichtige, die wie der Kläger, ihren Antrag, als Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu werden, vor dem 1. Juli 1983 gestellt haben, bleibt es dabei, daß die nach § 14 Abs. 1 KDVG geforderte "hinreichend sichere Überzeugung" - in der Regel - auf herkömmliche Weise, also aufgrund der vom Verwaltungsgericht für erforderlich gehaltenen Sachverhaltserforschung durch persönliche Anhörung des Klägers im Termin zur mündlichen Verhandlung gewonnen wird.

    Einer besonderen Begründung bedarf es regelmäßig nur dann, wenn das Verwaltungsgericht die persönliche Anhörung des Klägers im Hinblick auf die Regelung des § 14 Abs. 3 KDVG für entbehrlich hält (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 59.84 - und Beschluß vom 10. Februar 1986 - BVerwG 6 B 136.85 -).

  • BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 63.87

    Aufklärungspflicht - Bildung der richterlichen Überzeugung - Erforschung des

    Die Bildung der richterlichen Überzeugung nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO setzt eine ausreichende Erforschung des Sachverhalts nach § 86 Abs. 1 VwGO voraus (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 59.84 - BVerwGE 70, 222 [BVerwG 24.10.1984 - 6 C 59/84]).

    Eine Überzeugungsbildung ohne ausreichende Erforschung des Sachverhalts stellt daher eine Verletzung der Aufklärungspflicht dar (Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 59.84 - BVerwGE 70, 222 [BVerwG 24.10.1984 - 6 C 59/84]).

  • BVerwG, 06.10.1987 - 6 C 35.87

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Rechtzeitige Übermittlung von

    Bei einem so langen Zeitablauf zwischen dem Abschluß des für den Kläger erfolglosen Verwaltungsverfahrens und der Verhandlung über seine Klage auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen gebietet es in aller Regel schon die gerichtliche Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO), den Kläger als Partei zu seinem Begehren persönlich zu hören (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 59.84 - <BVerwGE 70, 222>).

    Dabei wird es auch die vom Senat u.a. in seinen Urteilen vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 und BVerwG 6 C 59.84 - (BVerwGE 70, 216 und 222) niedergelegten materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundsätze zu beachten und über das Anerkennungsbegehren des Klägers für den dann maßgeblichen Zeitpunkt der erneuten mündlichen Verhandlung zu befinden haben.

  • BVerwG, 20.09.1993 - 6 B 18.93

    Revision - Urteilsgründe - Zustellung

    Bei der erneuten Verhandlung wird das Verwaltungsgericht zu berücksichtigen haben, daß für den Kläger, der seinen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bereits im Jahre 1980 gestellt hat, nicht die "lästige Alter native" eines im Falle der Anerkennung zu leistenden verlängerten zivilen Ersatzdienstes spricht (vgl. dazu Urteil vom 24.0ktober 1984 - BVerwG 6 C 59.84 - BVerwGE 70, 222 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 5), selbst wenn seiner Einberufung zum Zivildienst nicht schon nach § 24 Abs. 1 ZDG sein Alter entgegenstehen sollte.
  • BVerwG, 17.06.2021 - 2 B 56.20

    Disziplinarische Ahndung mehrerer Verstöße eines Polizeibeamten gegen die

    Eine Überzeugungsbildung ohne ausreichende Erforschung des Sachverhalts stellt zugleich eine Verletzung der Aufklärungspflicht dar (BVerwG, Urteile vom 24. Oktober 1984 - 6 C 59.84 - BVerwGE 70, 222 und vom 11. April 1989 - 9 C 63.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 208 S. 28).
  • BVerwG, 15.05.1985 - 6 C 81.84

    Anhörung eines Kriegsdienstverweigerers - Mündliche Verhandlung als maßgeblicher

    Dies bedarf inzwischen keiner grundsätzlichen Klärung mehr, sondern entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats seit dem Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - (NVwZ 1984, 447 = DVBl. 1984, 727 = DÖV 1984, 676); hierzu wird insbesondere auf die zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteile vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 (DÖV 1985, 199) und BVerwG 6 C 59.84 - (NVwZ 1985, 195) sowie auf den Beschluß vom 19. September 1984 - BVerwG 6 B 172.84 - (RiA 1985, 68 mit Anmerkung Becker - NVwZ 1984, 798 [BVerwG 19.09.1984 - 6 B 172/84] = DÖV 1985, 198) verwiesen.

    Der Senat hat eine Verletzung der Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO zwar in einem Falle angenommen, in dem ein Verwaltungsgericht ohne Parteivernehmung oder Anhörung einen Kläger als Kriegsdienstverweigerer anerkannt hat, der sein Begehren lediglich in dem etwa drei Jahre früher durchgeführten Verfahren vor dem Prüfungsausschuß für Kriegsdienstverweigerer mündlich begründet hatte und bei dem die Akten keine weiteren Ausführungen des Klägers oder von Auskunftspersonen enthielten, die als Grundlage einer gerichtlichen Überzeugung davon hätten dienen können, daß der Kläger in dem für die gerichtliche Entscheidung über sein Begehren maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung über seine Klage die von ihm geltend gemachte Gewissensentscheidung getroffen hatte (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 59.84 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 03.03.2004 - 2 B 49.03

    Voraussetzungen der Neubewertung eines Dienstpostens - Anforderungen an die

  • BVerwG, 14.05.1985 - 6 B 164.84

    Kriegsdienstverweigerer - Förmliche Parteivernehmung - Ergänzung des Akteninhalts

  • BVerwG, 01.06.1992 - 4 B 85.92

    Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes - Frage der Standsicherheit von

  • BVerwG, 10.11.2004 - 20 F 3.04

    Voraussetzungen des Aktenzurückbehaltungsrechts bei Bezug der Akten auf

  • VGH Hessen, 17.09.1999 - 10 UZ 2329/96

    Asylprozeß: Gehörsrüge wegen lediglich selektiver Verwertung der eingeführten

  • BVerwG, 06.02.1995 - 1 B 17.95

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

  • BVerwG, 21.04.1987 - 6 ER 211.86

    Gewährung von Prozesskostenhilfe - Anhörung des Wehrpflichtigen im Verfahren mit

  • BVerwG, 16.12.1993 - 5 B 21.93

    Nichtzulassungsbeschwerde bei fehlerhafter Sachverhaltsaufklärung durch das

  • BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 82.87

    Überzeugungsbildung bei unvollständiger Sachverhaltsermittlung - Anforderungen an

  • BVerwG, 02.12.1986 - 6 C 60.84

    Maßstab für die Darlegung der Gewissensentscheidung bei Altanträgen auf

  • BVerwG, 24.11.1986 - 6 ER 200.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als

  • BVerwG, 10.02.1986 - 6 B 136.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Hessen, 06.11.1985 - 10 TE 474/85

    Widerruf einer Beschwerderücknahme im Asylverfahren

  • BVerwG, 07.08.1990 - 6 B 14.90

    Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision - Bereitschaft zur Ableistung

  • BVerwG, 16.01.1997 - 1 B 227.96

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 07.02.1997 - 1 B 19.97
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht